Die Thermen - Classic 2017
06. - 09. September 2017
Gleichmässigkeit- und touristische Rallye für historische Automobile bis Baujahr 1986
Auf Anfrage auch jüngere Fahrzeuge, Sport und Special Cars bis Baujahr 31.12.1994.
Start und Ziel der Thermen-Classic ist Längenfeld (A).
In 2017 von Tirol durch Südtirol, Graubünden und wieder zurück nach Tirol.
Thermen - Classic
zwei Wettbewerbe - eine Veranstaltung
„Sport-Trophy“ + „Weekend-Trophy“.
Inhaltsverzeichnis der Ausschreibung
Art. 1. Wettbewerb
Art. 2. Fahrroute
Art. 3. Teilnahme
Art. 4. Fahrzeuge - Klassen / Epochen
Art. 5. Abnahme
Art. 6. Durchführungsbestimmungen
Art. 7. Start
Art. 8. Wertung
Art. 9. Referenz – Strecke
Art.10. Fahrregeln – STVO
Art.11. Wettbewerbsbestimmungen / Wertungen
Art.12. Startparc / parc fermé
Art.13. Reglement
Art.14. Klassement / Preise
Art.15. Nennung / Anmeldung
Art.16. Nenngeld / Startgebühr / Nennschluss
Art.17. Leistungen des Veranstalters
Art.18. Kontoverbindung / Anschrift Veranstalter
Art.19. Allgemeines
Art.20. Hotels / Unterkünfte
Start- und Zielort: Längenfeld / Tirol (A).
Art. 1. Wettbewerb
Thermen - Classic – Hist. Gleichmäßigkeits-Rallye „Sport-Trophy“ u. Touristische Ausfahrt „Weekend-Trophy“.
Die Wertung der Veranstaltung dient nicht zur Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten.
Art. 2. Fahrtroute
Die Strecke führt durch Tirol, Südtirol, Graubünden auf befestigten Asphalt- und Betonstraßen, (mind. 99%).
Sie teilt sich in drei Etappen auf und beträgt ca. 750 Kilometer.
Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen, Durchfahrtskontrollen, Sollzeit-Messstellen etc.
werden durch das Roadbook vorgegeben. (Streckenänderungen, auch wetterbedingt oder Absagen bleiben für alle Tage vorbehalten).
Art. 3. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
Jedes Fahrzeug muss mit mindestens zwei Fahrern/innen besetzt sein, Fahrertausch ist jederzeit möglich. Weitere Beifahrer sind erlaubt, dürfen aber auch jünger als 18 Jahre sein. (siehe auch Art. 11)
Art. 4. Fahrzeuge - Klassen / Epochen
Teilnahmeberechtigt sind historische Automobile bis inklusive Baujahr 1986*. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Bitte frühzeitig nennen.
* auf Anfrage können jüngere Fahrzeuge, Sport und Special Cars bis Baujahr 31.12.1994, die im Motorsport eine besondere Bedeutung erlangt haben und so historischen Motorsport Hintergrund haben, mit Genehmigung des Veranstalters starten.
Fahrzeugklassen:
Folgende Klassen nach Baujahren sind ausgeschrieben:
Klassen:
A - D | bis 31.12.1949 |
E | von 1.1.1950 - 31.12.1960 |
F (1) | von 1.1.1961 - 31.12.1965 |
F (2) | von 1.1.1966 - 31.12.1970 |
G | von 1.1.1971 - 31.12.1986 |
X | von 1.1.1987 - 31.12.1994 |
Epochen:
Epoche 1 | bis Baujahr 31.12.1949 |
Epoche 2 | Baujahr 01.01.1950 - 31.12.1965 |
Epoche 3 | Baujahr 01.01.1966 - 31.12.1974 |
Epoche 4 | Baujahr 01.01.1975 - 31.12.1986 |
Epoche 5 | Baujahr 01.01.1987 - 31.12.1994 |
Alle Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen und versichert sein. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind zugelassen.
Die Teilnahme mit 07 und 06 Kennzeichen, Probekennzeichen liegt in der Eigenverantwortung der Halter und Teilnehmer.
Art. 5. Dokumenten- und Technische Abnahme / Rallye Schulung
Die administrative und technische Abnahme findet am Start- und Zielort in Längenfeld statt.
Abnahmezeiten:
Mittwoch, den 06. September 2017 von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag, den 07. September 2017 von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr
(evtl. Änderungen, Ihre individuelle Abnahmezeit, benötigte Unterlagen, werden Ihnen mit der Nennbestätigung bekannt gegeben)
Dokumenten - Abnahme:
Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für sein zeitgerechtes Erscheinen
folgende Unterlagen werden benötigt (lt. Nennbestätigung):
- Nennungsbestätigung
- Führerscheine beider Fahrer
- Kfz-Zulassungsschein
- Versicherungsbescheinigung der KFZ - Haftpflichtversicherung über mind. € 1 Mio für das teilnehmende Fahrzeug (Empfehlung € 3 Mio.)
- Informationen der Organisations- und Fahrtleitung.
Mit Abgabe der Nennung erklärt der Fahrer, dass für das teilnehmende Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist. Verzichtserklärung des Eigentümers ist vorzulegen, falls das genannte Fahrzeug nicht das eigene Fahrzeug des Fahrers ist.
Erst nach erfolgter, administrativer Abnahme erhält jeder Teilnehmer die offiziellen Rallyeunterlagen.
Die Rallyeschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein.
Die Rallyeschilder dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, die amtlichen Kennzeichen des Fahrzeuges verdecken.
Die zur Verfügung gestellten Startnummern, müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten des Fahrzeuges ebenfalls gut lesbar angebracht sein. (Auf dem Fahrzeug befindliche Startnummern sind zu entfernen).
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummern entstehen.
Bei Ausfall eines Fahrzeuges sind die Startnummern diagonal zu überkleben.
Technische Abnahme:
Nach Anbringung aller offiziellen Veranstaltungsschilder bzw. -Aufkleber (verpflichtend) findet die technische Abnahme des Fahrzeuges statt.
Dabei werden von den technischen Kommissaren kontrolliert:
- Übereinstimmung der Fahrzeugdaten des Kfz-Scheins (Original) und der Nennung
- einwandfreier technischer Zustand des Fahrzeuges entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung
- Einbau von technischen Geräten gemäß Art. 11 der Ausschreibung
- Anbringung der Rallyeschilder, Startnummern etc.
Die Fahrerbesprechung findet nach Ende der technischen Abnahme am Donnerstag, den 07. September 2017 statt. Uhrzeit und Ort werden mit der Nennbestätigung bekannt gegeben. Die Teilnahme an dieser Fahrerbesprechung ist für alle Teams verpflichtend vorgeschrieben.
Rallye Schulung :
Am Mittwoch, den 06. September 2017, 16:00 Uhr findet der Teilnehmer Rallye Lehrgang statt.
Wer rallyetechnisch in Sachen Navigation und richtiges Lesen des Roadbooks eine Schulung wünscht, dem möchten wir hiermit noch einmal unseren einstündigen Rallyelehrgang am Mittwochnachmittag ans Herz legen. Sie möchten optimal vorbereitet an den Start gehen? Und haben sich schon immer gefragt, wie man erfolgreich an den Gleichmäßigkeitsprüfungen teilnehmen kann oder wie man präzise durch eine Lichtschranke fährt?
Für Neueinsteiger ist dieser Termin Pflicht!
So verstehen Sie den gesamten Rallye Ablauf viel besser. Außerdem macht es mehr Spaß, wenn man sich sicher ist, was man kann. Auch behindert man nicht andere Teilnehmer aus Unkenntnis. Die Teilnahmegebühr beträgt € 120,00 pro Rallye Team.
Art. 6. Durchführungsbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, ab dem Versand der Nennungsbestätigungen bis zum Ende der Veranstaltung (Ziel) weitere Durchführungsbestimmungen an alle Teilnehmer auszugeben. Diese sind verbindlicher Teil der Veranstaltung und Wertung. Der Erhalt aller Durchführungsbestimmungen ab der administrativen Abnahme muss von jedem Team mit Unterschrift bestätigt werden. Änderungen des Fahrtauftrages bzw. der Wertungsmodi etc. werden aber auch durch einzelne Bulletins in aufsteigender Nummernfolge vor Beginn der neuen Etappe vor Ort benannt.
Die Orte, wo die Bulletins und Ergebnisse zu lesen sind, werden schriftlich bekannt gegeben. Der Aushang der Wertungsergebnisse kann auch an den Pausen Orten der jeweiligen Etappen erfolgen.
Art. 7. Start
Der Startort befindet sich in Längenfeld, Tirol ( Hotel Aqua Dome ).
Am „Thermen - Classic - check in point“, geöffnet ab 06. September, ca. 8:00 Uhr, sind ausreichend Parkplätze für Begleitfahrzeuge, Pkw-Anhänger, Anhänger, etc. vorhanden. Die Fahrzeuge sind bitte nur hier abzustellen. Wir bitten den Anweisungen der Funktionäre zu folgen.
Die Startnummer, der Rallye-check in point, werden Ihnen mit der Nennbestätigung bekannt gegeben.
Der Start erfolgt in 1- Minuten - Abständen in der Reihenfolge der aufsteigenden Startnummern.
Die Startabstände können aber auch verkürzt werden, wenn es der Veranstaltungsablauf verlangt.
Bei den Re-Starts können andere Startreihenfolgen aus organisatorischen Gründen festgelegt werden.
Diese geänderten Startreihenfolgen werden ebenfalls mittels Bulletin bzw. in schriftlicher Form bekannt gegeben.
Art. 8. Wertung
In die offiziellen Bordkarten erhält jeder Teilnehmer seine verbindlichen Etappen-Fahrtzeiten eingetragen.
Der Verlust der Bordkarten (je eine pro 1/2 Tag (Vormittag / Nachmittag), führt zum Wertungsausschluss.
Der Veranstalter wird Bordkarten zu den weiteren Etappen nicht ausgeben, wenn der Teilnehmer am Vortag aus der Wertung genommen wurde, oder Fehlverhalten im Straßenverkehr dies erfordert. Die Strecke ist in drei Etappen aufgeteilt, die durch Zeitkontrollen (ZK), geheime Zeitkontrollen (GZK), Durchgangskontrollen (DK) und geheime Durchgangskontrollen (GDK) kontrolliert werden. Für das Auslassen einer ZK, GZK, DK, GDK gibt es Strafpunkte lt. Reglement. Die Kennzeichnung der bekannten Kontrollstellen entspricht den internationalen Bestimmungen.
Auf den Etappen werden Sonderprüfungen auf Sollzeit durchgeführt.
Die verbindlichen Bestimmungen zu diesen Sonderprüfungen sind in Zeitplan, der Bordkarte und im Roadbook ausgeführt. Die Zeitnahme erfolgt mittels modernsten Messgeräten.
Die Teamwertung errechnet sich wie folgt:
Bei der Teamwertung werden nur 3 bzw. 4 Fahrzeuge gewertet. Das Streichresultat betrifft das Fahrzeug, welches die größte Abweichung erzielt hat. Nicht vollzählig im Ziel eingetroffene Teams werden nicht gewertet.
Art. 9. Referenz-Strecke
Der Veranstalter bietet allen Teilnehmern zur präzisen Abgleichung / Kalibrierung der Wegstreckenzähler in ihren Fahrzeugen eine Referenz-Strecke an.
Detaillierte Informationen dazu werden Ihnen bei der administrativen Abnahme übergeben.
Nach der erfolgten technischen Abnahme, befahren Sie bitte die Referenzstrecke.
Art. 10. Fahrregeln
Die Bestimmungen der deutschen, österreichischen, italienischen, schweizerischen StVO und Straßenverkehrszulassungsordnung sind einzuhalten. Verstöße können zum Ausschluss in der Wertung führen.
Art. 11. Wettbewerbsbestimmungen / zugelassene Hilfsmittel / Wertungsklasse
Mit der Abgabe der Nennung akzeptiert der Teilnehmer die Bestimmungen dieser Ausschreibung, alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und die Anweisungen der Funktionäre / Volunteers des Veranstalters während der gesamten Veranstaltung.
Alle vom Veranstalter gestellten Unterlagen wie z.B. Rallyeschild, Startnummern mit Veranstalter Werbung müssen verwendet werden.
Alle mechanischen und elektronischen Systeme zur Zeit- und Distanzmessung sind zulässig.
11.1. WERTUNGSKLASSEN:
Es werden zwei Wertungsklassen angeboten.
Deshalb bei der Nennung unbedingt „Ihre“ Wertungsklasse wählen.
Wertungsklasse „Sport-Trophy“
Alle, vom Veranstalter auf der Route angebotenen Prüfungen zählen in dieser Wertungsklasse.
Wertungsklasse „Weekend-Trophy“
Es gibt "fast" keine Sonderprüfungen. Die Route wird teils direkter geführt, leichte Orientierungsprüfungen, lange Zeit-Prüfungen werden kürzer gefahren oder entfallen, dadurch können sich dann zeitlich errechnete Pausen verlängern; eben die Genuss orientierte Variante ohne zu großen Rallye-Stress aber mit vorgegebenen Zeiten.
11.2. WERTUNGSGRUPPEN - nur "Sport-Trophy":
Es werden auch zwei Wertungsgruppen angeboten.
Deshalb bei der Nennung auch unbedingt "Ihre Wertungsgruppe" wählen.
• "Sanduhr"
Zugelassen sind nur gedruckte Schnitttabellen.
Uhren:
Erlaubt sind alle Arten von mechanischen Uhren, Stoppuhren (auch mit Count-Down-Funktion) mit Analog- oder Digitalanzeige, auch Funkuhren ohne weitere Funktionen und Bedienelementen.
Nicht zugelassen sind rückwärtslaufende, signalgebende und/oder programmierbare Uhren.
Wegstreckenzähler:
Erlaubt sind alle zählende, aber nicht rechnende Geräte.
Der Veranstalter behält sich vor, bei der technischen Abnahme und während der Veranstaltung die Einhaltung dieser Bestimmung zu überprüfen.
Verstöße gegen diese Bestimmung werden lt. Reglement geahndet.
• "Elektronik"
Zugelassen sind alle Uhren und Geräte zum Messen der Wegstrecke.
11.3. GESAMTWERTUNG:
Für die Gesamtwertung werden die Wertungsgruppen "Sanduhr" und "Elektronik" gemeinsam gewertet. Nur alle gleich gefahrenen Prüfungen der Veranstaltung bezieht dieser Wertungsmodus mit ein.
Die Strafzeit für die Teilnehmer der Wertungsgruppe " Sanduhr" wird mit Faktor 0,85 - die Strafzeit der Wertungsgruppe "Elektronik" mit Faktor 1,00 multipliziert.
11.3.1. BAUJAHRFAKTOR / COEFFIZIENT:
Die am Zeitmesspunkt/-linie gemessene Abweichung in Sekunden wird mit dem originalen Baujahr des teilnehmenden Fahrzeuges multipliziert. Alle sonstigen gesammelten Strafzeiten während des sportlichen Bewerbs fließen ohne den Baujahrfaktor mit in die Gesamtwertung ein.
Beispiel:
Zeitstrafen insgesamt aller gleich gefahrenen Wertungsprüfungen 10.00 Sekunden
Fahrzeug Baujahr 1930:
Zeitstrafen x 1,30 = 1,30 x 10,00 Sek. = 13,00 Sek.
Fahrzeug Baujahr 1965:
Zeitstrafen x 1,65 = 1,65 x 10,00 Sek. = 16,50 Sek.
Der Veranstalter behält sich vor, bei der technischen Abnahme und während der Veranstaltung die Einhaltung dieser Bestimmung zu überprüfen. Verstöße gegen diese Bestimmung werden lt. Reglement geahndet.
Der Wechsel des Fahrzeuges während der Veranstaltung ist nicht gestattet. Fahrer und Beifahrer können die Plätze tauschen, ein Austauschen des Fahrers oder Beifahrers ist nur mit Erlaubnis der Fahrtleitung möglich und führt bei Nichteinhaltung zum Ausschluss.
Teams, welche wegen technischer Gebrechen an Ihrem Fahrzeug eine Etappe nicht zu Ende fahren können, dürfen nach erfolgter „Mängelbeseitigung“ in der darauf folgenden Etappe wieder starten. Die Wertung erfolgt für die nicht beendete Etappe nach Reglement.
Somit ist ein Etappen– oder Tagessieg immer noch gegeben.
Teams, die aus der Wertung genommen wurden, ist eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung nur in Abstimmung mit der Fahrtleitung gestattet.
Gegen die im Roadbook vorgegebene Kilometrierung und die Zeitnahme ist kein Einspruch erlaubt.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. (Änderungen vorbehalten)
Art. 12. Startparc / parc fermé
Ab 8:30 Uhr am 07. September 2017 sind alle teilnehmenden Fahrzeuge ins Parc fermé einzufahren. Auch hier bitten wir Sie, den Anweisungen unserer Funktionäre unbedingt Folge zu leisten.
Dazu erhalten Sie bei der administrativen Abnahme ein Konvolut „Anfahrtsroute Startparc/Parc fermé“. Die Anfahrtsrouten zum Parc fermé, sind darin beschrieben.
Das Parc fermé ist Teil der Wertung, die Einfahrtszeiten werden überprüft, so werden Verspätungen mit Strafpunkten lt. Reglement belegt.
-Wir möchten das gesamte Starterfeld aller teilnehmenden Fahrzeuge präsentieren-.
Art. 13. Reglement
Das Reglement der Veranstaltung wird Ihnen bei der administrativen Abnahme übergeben.
Art. 14. Klassements/Preise
Das Ergebnis wird durch Addition der Punkte aus den Etappen und den gemessenen Abweichungen auf den Gleichmäßigkeits- und Sollzeitprüfungen ermittelt.
Siegerehrung:
Die Ehrung der Sieger und Best platzierten findet am 9. September 2017 im Rahmen des Gala-Abends "Thermen-Classic Night" statt.
Die Sieger der Thermen – Classic 2017 werden in den jeweiligen ausgeschriebenen Epochen ermittelt.
10% der gestarteten Teilnehmer einer jeden Klasse erhalten Pokale
Sonderpreise jeweils 1. – 3. Platz :
- Wertung Gesamt
- Wertung Thermen - Classic - Bergkönig(in)
- Wertung Fahrzeuge mit Motorsport – historischem Hintergrund der Baujahre - Klasse x
- Wertung Team / Mannschaft
- diverse Sonderwertungen
(Änderungen vorbehalten lt. Art. 13)
Art. 15. Nennung
Die Nennung kann mittels Nennformular per Post/Fax oder per Internet erfolgen.
Der Nennung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. einzusenden:
- eine Kopie (Vorder- und Rückseite) der KFZ - Zulassung
- eine Kopie der Führerscheine beider Fahrer
- eine Kopie der Personalausweise
- 3 Bilddateien mind. 300 dpi-Auflösung senden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Eingang spätestens bis zum Nennungsschluss
- Überweisung des kompletten Nenngeldbetrages
Zur besseren und optimalen Information der Zuschauer über Ihr Fahrzeug und dessen Fahrer durch unsere Moderatoren, bitten wir Sie um das Ausfüllen des entsprechenden Kapitels „Angaben zu Fahrzeug und Fahrern“ im Nennformular. ( Pflichtfelder )
Die Einzahlung des Nenngeldes erbitten wir mit der Absendung Ihrer Nennung auf das in der Ausschreibung bekannt gegebene Konto durchzuführen.
Es gilt die Nenngebühr zu zahlen, welche am Datum der Überweisung ihre Gültigkeit hat. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
Nennungen ohne Einzahlung des Nenngeldes werden nicht weiterbearbeitet. (Programmänderungen sind möglich, diese werden seitens der Teilnehmer akzeptiert)
Später eingehende Informationen und Fotos können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. (Schlusstermin Print 31.07.2017).
Art. 16. Nenngeld – Nenngebühr / Nennungsschluss
Die Anzahl der Teilnehmer ist limitiert. Bitte frühzeitig nennen, da Hotelkontingente vereinbart sind. Nutzen Sie den Frühbucher Rabatt.
Das Nenngeld der international ausgeschriebenen Thermen Classic Rallye 2017 beträgt jeweils pro Fahrzeug mit 2 Personen ( weitere mitfahrende Personen nur auf Anfrage )
Wertungsklasse „Sport-Trophy“
bis zum Nennungsschluss (Frühbucher) 28. Februar 2017, 23:59 Uhr eingehend
€ 1790,00
(alle genannten Preise inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
bis zum Nennungsschluss 31. Juli 2017, 23:59 Uhr eingehend
€ 1890,00
(alle genannten Preise inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Wertungsklasse „Weekend-Trophy“
bis zum Nennungsschluss (Frühbucher) 28. Februar 2017, 23:59 Uhr eingehend
€ 1790,00
(alle genannten Preise inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
bis zum Nennungsschluss 31. Juli 2017, 23:59 Uhr eingehend
€ 1890,00
(alle genannten Preise inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
- die Hotelarrangements und Übernachtungen buchen Sie bitte direkt selbst - siehe Art. 20. ( Teilnehmer Rallye Lehrgang/-schulung benötigen 4 Nächte )
Teamnennungen (Mannschaften) nur Wertungsklasse „Sport-Trophy“
Min. 3, max. 4 Teilnehmerfahrzeuge können bei Nennung eine Mannschaft bilden.
Gebühren:
- Team, bestehend aus 3** zu wertenden Fahrzeugen 210,- Euro (inkl. 19% MWSt)
- Team, bestehend aus 4** zu wertenden Fahrzeugen 250,- Euro (inkl. 19% MWSt)
** es dürfen 4 bzw. 5 Fahrzeuge genannt werden, das letzte Einzel Gesamtergebnis des benannten Teams wird in der Team - Wertung gestrichen.
Doppelnennung in einem anderen Team ist nicht zulässig. Um in der Team Wertung gewertet zu werden, müssen alle Fahrzeuge des genannten Teams das Ziel erreichen.
Team Nennungen können bis zum Team Nennungsschluss am Donnerstag, den 07. September 2017, 10:00 Uhr erfolgen. Danach ist eine Team-Nennung leider nicht mehr möglich.
Nennungen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Nenngeld ist Reuegeld. Die Rückzahlung erfolgt nur im Falle der Ablehnung der Nennung oder der Absage der Veranstaltung.
Im Falle der Absage wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe) wird ein Drittel des Nenngeldes zur Abdeckung der Organisationskosten zurückbehalten. Vorab - Nennungen per Fax oder E-Mail gelten als unterschrieben - bedürfen aber der postalischen Übersendung der Original-Unterlagen bzw. gelten mit der Bezahlung als rechtskräftig.
Art. 17. Leistungen des Veranstalters
Die Leistungen des Veranstalters beinhalten
- Durchführung und Organisation der Thermen - Classic Rallye
- Startnummern, Rallyeschilder, Roadbook, alle erforderlichen Unterlagen
- Pannenhilfe
- Schlussfahrzeug
- Pokale, Ehrenpreise, Sonderwertungen
- Welcome Aperitif am Donnerstag, den 07.9.2017
- Sektempfang am Ziel Freitag, den 08.9.2017 - den weiteren Abend gestalten Sie selbst
- Classic-Night, Siegerehrung am Samstag, den 09.9.2017
- Verpflegung auf den jeweiligen Etappen
- Nationale und internationale Medienarbeit
- Veranstalterhaftpflicht
- weiteres (self pay) unter Register - Hotel Arrangement
Art. 18. Kontoverbindung / Anschrift des Veranstalters
Wir bitten Sie, die Nenngebühr bankspesenfrei unserem Konto zuzuführen.
Bitte den Verwendungszweck angeben „ Thermen-Classic 2017 “
Die Bankverbindung / Anschrift des Veranstalters lautet:
Bankverbindung: PPA – Classic Events |
Anschrift: Thermen-Classic |
Art. 19. Allgemeines
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Die Teilnehmer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art gegenüber dem Veranstalter. Die Teilnehmer stimmen zu, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen vom Veranstalter zu Publikationszwecken genutzt werden dürfen bzw. mit der Nennung eingereichte Fotos veröffentlicht werden dürfen und einem Copyright nicht unterliegen. Die Telefonnummern der Ansprechpartner für Detailfragen werden Ihnen bei der administrativen Abnahme bekannt gegeben. Die Fahrerbesprechung und die Siegerehrung sind feste Bestandteile der Veranstaltung. Ein Nachsenden von Pokalen und Ergebnislisten erfolgt nicht. Änderungen jeglicher Art und in allen Bereichen der Veranstaltung bleiben vorbehalten. Eine Vergütung nicht in Anspruch genommener Leistungen findet nicht statt.
Art. 20. Hotels / Unterkünfte
Um das Spezial Arrangement des Hotels " Aqua Dome " nutzen zu können, benötigen Sie einen Buchungscode. (Kontingent)
Diesen Buchungscode erhalten Sie von uns mitgeteilt, sobald wir im Besitz Ihrer Nennung zur Thermen Classic sind und zugleich die von Ihnen zu zahlende Nenngebühr bei uns vollständig eingegangen ist. (s.h. hierzu unter teilnehmer/Register - Hotel Arrangement "Thermen Classic 2017"
Wenn sie Ihren Aufenthalt früher beginnen / verlängern möchten, als es das Hotel-Arrangement beschreibt, kontaktieren Sie uns.
Noch Fragen, rufen Sie uns an....